Bei häuslicher Krankenpflege wird in aller Regel die Behandlungspflege nach SGB V verordnet und ggf. bewilligt. Unter Behandlungspflege versteht man eine ärztlich deligierte Leistung wie z.B. Medikamentengabe, Spritzen, Wundversorgungen und Verbände, Blutzucker- und Blutdruckkontrollen etc., Versorgung von Kathetern usw.
Diese Leistungen werden immer von examinierten Alten- und Krankenpflegefachkräften (heute: Gesundheits- und Krankenpflegern) erbracht.
Jeder akut kranke Versicherte, bei dem durch die häusliche Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder abgekürzt oder die ärztliche Behandlung gesichert werden kann. Der behandelnde Arzt verordnet die häusliche Krankenpflege, die Krankenkasse bewilligt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört auch, dass im Haushalt kein Angehöriger anwesend ist, der die Leistungen erbringen kann.
Kostenträger: Krankenkasse
Zuzahlung: Für die Pflegeleistungen: 10% der Kosten für 28 Tagen im Jahr, für die Verordnung des Arztes: 10 €. Da die Kostenträger unterschiedliche Entgelte zahlen, können hier keine allgemeingültigen Aussagen zu den tatsächlichen individuellen Kostenbeteiligungen gemacht werden. Diese erfahren Sie unter der Telefonnummer: 030 613904-97
Pflegeversicherungsleistungen beziehen sich auf die Hilfe bei
Die Pflegedienstleitung entscheidet, welche Qualifikation die Mitarbeiterin /der Mitarbeiter für die zu erbringende Leistung haben muss - examinierte Pflegefachkraft oder Pflegekraft. Danach vereinbart sie mit Ihnen Zeiten für die Einsätze. Die Leistungen werden als Komplexe bzw. Module definiert und abgerechnet.
Nachfolgend können Sie die Entwicklung des monatlichen (Sachleistungs-/Pflegegeld) Anspruchs nach Pflegestufe nachvollziehen. Für die Sachleistung können Sie Leistungen beim Pflegedienst vereinbaren. Darüber hinaus anfallende Kosten werden dem Pflegekunden direkt oder dem Bezirksamt (bei Leistungsanspruch) in Rechnung gestellt.
| Pflegestufe | Sachleistungen 2012 | Pflegegeld 2012 |
| Stufe I | 450 € | 235 € |
| Stufe II | 1100 € | 440 € |
| Stufe III | 1550 € | 700 € |
Jeder, der durch den MDK als anspruchsberechtigt eingestuft worden ist.
Antragsweg:
Einen Antrag bei ihrer Pflegekasse anfordern, diesen ausgefüllt an die Pflegekasse zurückschicken. Ein Gutachter wird sich mit Ihnen zwecks Terminvereinbarung für den Hausbesuch in Verbindung setzen. Ist eine Pflegestation schon bei Ihnen tätig? Wir bieten Ihnen Unterstützung durch Anwesenheit während des Gutachterbesuches.
Empfehlung:
Schreiben Sie, als pflegende Angehörige ein Pflegetagebuch, in das Sie jede Tätigkeit, die Sie oder eine andere Person für die Pflegebedürfte erbringen mit Uhrzeit und Umfang ein. Dies ist vor allem bei Demenzkranken sinnvoll, da bei der Begutachtung häufig die Hilfebedürftigkeit nicht in vollem Umfang ersichtlich wird.
Leistungsbeschreibung:
Sie nehmen nur für einen Teil Ihren Sachleistung einen Pflegedienst in Anspruch und möchten sich monatlich einen Geldbetrag auszahlen lassen, um z.B. nachbarschaftliche Dienste mit zu finanzieren. Sie beantragen bei Ihrer Pflegekasse eine Umstellung der Geldleistung in Kombinationsleistung. (Fragen Sie nach, zu welcher Termin Ihre Pflegekasse bereit ist, umzustellen).
Mit dem Pflegekunden bzw. Angehörigen werden die Einsatzzeiten und die Leistungsinhalte entsprechend des Bedarfes vereinbart und in einem Pflegevertrag festgelegt. Benötigen Sie konkrete Pflegeleistungen, so entsprechen die Leistungskomplexe denen der Pflegeversicherungssachleistung. Wird eher eine Betreuung und Anwesenheit benötigt, so rechnen wir nach einem Stundensatz ab.
Pflegebedürftige, die mindestens sechs Monate von Angehörigen in der häuslichen Umgebung gepflegt wurden, können für bis zu 28 Tage im Jahr für bis zu 1510 Euro Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, wenn die Hauptpflegeperson wegen Krankheit oder Urlaub oder aus anderen Gründen (sportliche oder auch kulturelle Aktivitäten) an der Übernahme der Pflege verhindert ist. Die Leistungen müssen nicht zusammenhängend (z.B. zwei Wochen täglich 4 Stunden) in Anspruch genommen werden, sondern können auch einsatzweise/stundenweise abgerufen werden, wenn Sie zum Beispiel wegen häufiger Arztbesuche an der Pflege und Betreuung verhindert sind.
Ein festes Mitarbeiterteam unterstützt die Bewohner individuell bei allen Tätigkeiten und Bedürfnissen des Alltags. Mitarbeiter sind rund um die Uhr in der Wohngemeinschaft anwesend.
Bei Pflegestufe 1 individuell nach dem Bedarf, Berechnung nach den Modulen 1 bis 16 der Pflegekasse und zusätzlich Modul für Tagesstrukturierung. Bei Bewohner der Pflegestufe 2 und höher mit anerkanntem Bedarf nach § 45 a SGB XI Module 19 und 38.
... an Lebensmittel, Wasch- und Reinigungsmiteln: derzeit ca. 200 € Haushaltsgeld im Monat.
Vermieter der Wohngemeinschaften:
Human e.V.
Friedrich-Wilhelm-Straße 59
12103 Berlin
Telefon: 030 75518517
Web: www.demenz-wohngemeinschaften.de
Angehörige von Menschen mit Demenz benötigen häufig stundenweise Entlastungen - für eigene Arztbesuche, für die Teilnahme an kulturellen Veranstaltugen oder Kurse zur eigenen Gesunderhaltung. Für diese Zeit kommt eine Mitarbeiterin zu Ihrem Angehörigen und wird das tun, was anfällt oder gewünscht wird. Es kann die alleinige Anwesenheit der Pflegekraft sein, damit die Sicherheit des Betroffenen gewährleistet ist, es können Spaziergänge, Beschäftigungen, pflegerische oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten sein. Alles je nach Notwendigkeit und Entlastungswunsch. Die Abrechnung erfolgt nach einem Stundensatz.
Pflegebedürftige, die mindestens ein Jahr von Angehörigen gepflegt wurden (nicht 12 Monate Pflegestufe!), können für 28 Tage im Jahr für bis zu 1432 Euro Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, wenn der Angehörige an der Übernahme der Pflege verhindert ist. Die Leistungen müssen nicht zusammenhängend (z.B. zwei Wochen täglich 4 Stunden) in Anspruch genommen werden, sondern können auch einsatzweise/stundenweise abgerufen werden.
Sie sind gedacht für Angehörige, die die Gewissheit haben möchten, dass es ihrer Mutter, Großmutter... gut geht. Die Sicherheitsbesuche bzw. Flüssigkeitseinsätze erfolgen zu einer mit dem Pflegekunden bzw. seinen Angehörigen vereinbaren Zeit. Es wird eine Anwesenheitszeit vor Ort von ca. 10 Minuten eingeplant. Werden über die geplante Zeit hinaus Leistungen erforderlich, werden diese im 10 Minutentakt abgerechnet. Selbstverständlich werden Angehörige bei Veränderung des Gesundheitszustandes sofort von uns telefonisch informiert. Es kann das Hinterlegen eines Wohnungsschlüssels erforderlich sein.
Das Betreuungsangebeot richtet sich an Menschen mit sogenannter eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenzerkrankte, Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung).
Geschulte Ehrenamtliche betreuen Menschen mit Demenz und/oder geistiger Behinderung zu Hause regelmäßig nach Absprache mit den Angehörigen. Die Angebote umfassen Anwesenheit vor Ort (keine Pflegetätigkeit), Begleitung außer Haus (z.B. Spaziergänge in die Umgebung, Besuch eines Cafés etc.), Beschäftigung (gemeinsames Spiel, lesen, basteln, malen, Briefe schreiben und Gespräche)
Menschen mit einer Pflegestufe und bewilligten Leistungen nach § 45a Pflegeversicherung. Beantragt wird diese Leistung bei der jeweiligen Pflegekasse. Kosten: Pro Stunde entstehen Kosten in Höhe von 6,00 €. Die Nachweise der an uns getätigten Zahlungen reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse ein. Sie erstattet Ihnen im Jahr bis zu 460 €.
Ab 1.7.2008 erhöhen sich die Leistungen für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz, geistige Behinderung oder psychische Erkrankung) auf bis zu 2400 € im Jahr. Neu ist, dass auch Menschen, die noch keine erheblichen Pflegebedarf aber Betreuungsbedarf haben, diesen Betrag erhalten können. Das bedeutet, dass die heutige Voraussetzung, Zuordnung zu einer Pflegetufe, aufgehoben wird. Der zusätzliche Leistungsbetrag wird in zwei Stufen entsprechend des festgestellten Betreuungsaufwandes geleistet.
Das Projekt wird von den Pflegekassen sowie dem Land Berlin gefördert.
Ansprechpartnerin:
Frau Wegener
Telefon: 030 613904-93
Unsere Mitarbeiter/-innen stehen in dem vereinbarten zeitlichen Umfang zur vereinbarten Zeit für Hilfen im Haushalt, für die Körperpflege, für Gespräche oder auch Unterstützung beim Briefverkehr zur Verfügung. Sie müssen keine keinen konkreten Leistungen vorab festlegen und vereinbaren!
Was getan werden soll, können Sie spontan, je nach Situation, entscheiden.
Die Kosten betragen 16,50 € für je 30 Minuten vor Ort. Es fällt keine Anfahrtspauschale an.