Leistungen - Preise

Leistungen der Krankenkassen

Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wenn sie vom Arzt verordnet und im Leistungskatalog aufgeführt sind.

Versicherte zahlen jeweils 10% für maximal 4 Wochen/Jahr sowie 10 € für die ärztliche Verordnung.

Da die Krankenkassen unterschiedliche Vergütungssätze für unterschiedliche Leistungskombinationen mit den Pflegestationen vereinbaren, können wir hier keine allgemeingültigen Aussagen zu den für Sie anfallenden Kosten machen. Je nach Leistung und Krankenkasse fallen pro Einsatz zwishen 0,80 € und 1,40 € an.

Wir werden Ihnen den für Sie gültigen Zuzahlungsbetrag errechnen. 

Ansprechpartnerin:
Frau Schmidt
Telefon: 030 613904-97

 

Leistungen der Pflegekassen

Zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz

(Menschen mit Demenz, geistig Behinderte oder psychisch Kranke).

Kosten

8,00 €/Stunde. Die Pflegekasse erstattet bis zu 2400 € im Jahr.

Pflegeleistungen

Kosten für die Leistungskomplexe
  2012
Leistungskomplex 1  
erweiterte kleine Körperpflege 12,60 €
Leistungskomplex 2  
kleine Körperpflege 8,40 €
Leistungskomplex 3  
Erweiterte große Körperpflege  
ohne Baden 18,90 €
mit Baden 25,20 €
Leistungskomplex 4  
große Körperpflege 16,80 €
Leistungskomplex 5  
Betten/Lagern/Mobilisierung i. Bett 4,20 €
Leistungskomplex 6  
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 10,50 €
Leistungskomplex 7  
Darm- und Blasenentleerung  
a) in Verbindung mit LK 1-4 3,36 €
b) mit Intimpflege 8,40 €
Leistungskomplex 8  
Hilfestellung beim Verlassen oder  
Wiederaufsuchen der Wohnung 2,94 €
Leistungskomplex 9  
Begleitung außer Haus 25,20 €
Leistungskomplex 10  
Beheizen der Wohnung 5,04 €
Leistungskomplex 11  
Reinigen der Wohnung  
a) Aufräumen der Wohnung 3,78 €
b) Reinigen der Wohnung 11,34 €
Leistungskomplex 12  
Wechseln und Waschen der Wäsche 20,16 €
Leistungskomplex 13  
Einkaufen 10,08 €
Leistungskomplex 14  
Mittag kochen 11,34 €
Leistungskomplex 15  
Zubereitung einer kleinen Mahlzeit 3,78 €
Leistungskomplex 16  
a) Erstbesuch 29,40 €
b) Folgebesuch 12,60 €
Leistungskomplex 17a  
Hausbesuchpauschale  
werktags 6.00 bis 22.00 Uhr 2,73 €
Leistungskomplex 17b  
Hausbesuchpauschale an So u. FT sowie  
werktags zwischen 22.00 u. 6.00 Uhr 5,46 €
Leistungskomplex 19 a  
Pflege und Versorgung von Menschen  
mit Demenz in Wg's 77,99 €
Leistungskomplex 19 b  
bei zeitweiser Abwesenheit des dementen Pflegebedürftigen von mehr als 6 Stunden 38,98 €
Leistungskomplex 38  
Hilfe in Wohngemeinschaften  
für demente Pflegebedürftige 17,85 €

 

Selbstzahlerleistungen

Leistungsbezeichnung Leistungsbeschreibung Kosten
Wunschleistung

1. Vertretung des pflegenden Angehörigen während dessen Abwesenheit
2. Körperpflege
3. Hilfe im Haushalt
4. Unterstützung bei Vorbereitung eines Umzuges
5. Einkäufe, Begleitung bei Arztbesuchen etc.
6. Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen
7. Freizeitbeschäftigung - besonders bei Betreuung von Menschen mit Demenz (Vorlesen, gemeinsames Spiel, Biographiearbeit, Spaziergänge, Cafébesuch etc)

½ Stunde 16,65 €(Einsatz durch Pflegefachkräfte)

½ Stunde 4,50 €
Sicherheitsbesuche
(zwischen 6.00 und 22.00)
Zu vereinbarten Zeitpunkten kommen geschulte Kräfte und prüfen, ob es dem zu besuchenden Pflegekunden gut geht und keine Sicherheitsrisiken (laufendes Wasser, Herdplatte an, offene Terrassentür etc.) vorhanden sind. Sind Hilfeleistungen erforderlich, werden diese erbracht. Vorgehen und Umfang wird mit Pflegekunden/Angehörigen bei Vertragsabschluss besprochen. 6,50€,

jede weitere Zeiteinheit (bis 10 Min) 5,40 €
Servicepaket 1 Für die Servicegebühr können Sie folgende Leistungen erwarten:
- Abholen der Chipkarte und der Praxisgebühr sowie Lieferung in die Arztpraxis
- Überbringen der Quittung und Rückgabe der Chipkarte
- Abrufen von Verordnungen der häuslichen Krankenpflege beim Arzt
- Einholen der Unterschrift und
- Termingerechtes Einreichen der Verordnungen bei der Krankenkasse
- Abrufen notwendiger Rezepte und Besorgen und Überbringen der Medikamente
- Besorgen von Überweisungen
10,00 € monatlich
Servicepaket 2 - Anwesenheit einer Pflegefachkraft beim MDK-Besuch (Beantragung einer Pflegestufe)
- Unterstützung beim Formulieren des Widerspruches bei Ablehnung oder bei Reduzierung der Pflegestufe
32,00 €

Die Entscheidung und Verantwortung, welche Qualifikation der Mitarbeiter für die zu erbringende Dienstleistung haben muss, obliegt der Pflegedienstleitung und wird mit dem Vertragspartner im Vertrag festgehalten.

 

Pflegeberatung

Frau Saleem, examinierte Pflegefachkraft und Dipl. Pflegewirtin führt für alle Beratungsgespräche bei Geldleistungsempfängern und Pflegevisiten bei unseren Pflegekunden durch.
Telefon: 030 613904-90

Beratungsbesuche

Wer hat Anspruch:

Jede Pflegedürftige, die die Geldleistung gewählt hat, hat, abhängig von der Pflegestufe Anspruch auf Beratungsbesuche. Es ist nicht nur ein Anspruch, sonderen es besteht die Verpflichtung, in den vorgegebenen Zeiträumen die Beratungsbesuche in Anspruch zu nehmen.

Antragsweg:

Nach dem Bewilligungsbescheid der Pflegekasse brauchen Sie nur bei uns anrufen.

Empfehlung:

Auf Wunsch übernehmen wir gerne für Sie die Terminverwaltung, um Sie zu entlasten und Ihnen die lästige und unangenehme Erinnerung der Pflegekasse zu ersparen. Die Beratungsabstände sind 1/2 jährlich bei Pflegestufe 1 und 2 sowie 1/4 jährlich bei Pflegestufe 3.

Inhalte der Beratungsbesuche sind

  • die derzeitige Pflegesituation und das Aufzeigen der möglichen Entlastungsmöglichkeiten,
  • prüfen, ob ggf. eine Erhöhung der Pflegestufe beantragt werden sollte,
  • Beratung zu Pflegehilfsmitteln zu Entlasung bei der täglichen Pflege (auch Wohnraumanpassung wie z.B. das Badezimmer, Entfernen von Türschwellen etc.),
  • Vermittlung anderer Dienstleister (Fußpflege, fahrbaren Mittagstisch, Krankengymnast, Friseur etc.)
  • und weitere, abhängig vom jeweiligen Krankheitsbild, erforderliche Informationen (Ernährung, Flüssigkeitsbilanz etc.).

Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Bei Pflegestufe 1 und 2 - 21 €, bei Pflegestufe 3 - 31 €

Pflegevisiten

Alle Pflegekunden erhalten jährlich mindestens einen (Bei Pflegestufe 3 zwei) vorher vereinbarten Hausbesuch. Innerhalb der Pflegevisite wird

  • die Pflegesituation des Pflegekunden und
  • die Zufriedenheit des Pflegekunden mit unserer Dienstleistung

gemeinsam durchgesprochen sowie ggf. notwendige Veränderungen im Leistungsumfang erhoben.

Alle Feststellungen und die daraus notwendigen Maßnahmen werden schriftlich in einem Protokoll festgehalten und umgehend mit der Pflegedienstleitung kommuniziert. Diese organisiert die Umsetzung der Maßnahmen. Bei der nächsten Pflegevisite wird der Stand der Umsetzung überprüft und fortgeschrieben.

 

Serviceleistungen

Bestellen und Abholen von Verordnungen

Bei Vorliegen eines Pflegevertrages übernehmen unsere Mitarbeiter zur Entlastung unserer Pflegekunden und ihrer Angehörigen das fristgemäße Bestellen von ärztlichen Verordnungen zur Sicherung der Kostenübernahme Ihrer häuslichen Krankenpflege durch die Krankenkasse.

Zu dieser Serviceleistung gehört ebenso das Abrufen und Abholen notwendiger Rezepte beim Arzt sowie das Überbringen der Versichertenkarte und ggf. der Praxisgebühr.