Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wenn sie vom Arzt verordnet und im Leistungskatalog aufgeführt sind.
Versicherte zahlen jeweils 10% für maximal 4 Wochen/Jahr sowie 10 € für die ärztliche Verordnung.
Da die Krankenkassen unterschiedliche Vergütungssätze für unterschiedliche Leistungskombinationen mit den Pflegestationen vereinbaren, können wir hier keine allgemeingültigen Aussagen zu den für Sie anfallenden Kosten machen. Je nach Leistung und Krankenkasse fallen pro Einsatz zwishen 0,80 € und 1,40 € an.
Wir werden Ihnen den für Sie gültigen Zuzahlungsbetrag errechnen.
Ansprechpartnerin:
Frau Schmidt
Telefon: 030 613904-97
(Menschen mit Demenz, geistig Behinderte oder psychisch Kranke).
8,00 €/Stunde. Die Pflegekasse erstattet bis zu 2400 € im Jahr.
| 2012 | |
| Leistungskomplex 1 | |
| erweiterte kleine Körperpflege | 12,60 € |
| Leistungskomplex 2 | |
| kleine Körperpflege | 8,40 € |
| Leistungskomplex 3 | |
| Erweiterte große Körperpflege | |
| ohne Baden | 18,90 € |
| mit Baden | 25,20 € |
| Leistungskomplex 4 | |
| große Körperpflege | 16,80 € |
| Leistungskomplex 5 | |
| Betten/Lagern/Mobilisierung i. Bett | 4,20 € |
| Leistungskomplex 6 | |
| Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | 10,50 € |
| Leistungskomplex 7 | |
| Darm- und Blasenentleerung | |
| a) in Verbindung mit LK 1-4 | 3,36 € |
| b) mit Intimpflege | 8,40 € |
| Leistungskomplex 8 | |
| Hilfestellung beim Verlassen oder | |
| Wiederaufsuchen der Wohnung | 2,94 € |
| Leistungskomplex 9 | |
| Begleitung außer Haus | 25,20 € |
| Leistungskomplex 10 | |
| Beheizen der Wohnung | 5,04 € |
| Leistungskomplex 11 | |
| Reinigen der Wohnung | |
| a) Aufräumen der Wohnung | 3,78 € |
| b) Reinigen der Wohnung | 11,34 € |
| Leistungskomplex 12 | |
| Wechseln und Waschen der Wäsche | 20,16 € |
| Leistungskomplex 13 | |
| Einkaufen | 10,08 € |
| Leistungskomplex 14 | |
| Mittag kochen | 11,34 € |
| Leistungskomplex 15 | |
| Zubereitung einer kleinen Mahlzeit | 3,78 € |
| Leistungskomplex 16 | |
| a) Erstbesuch | 29,40 € |
| b) Folgebesuch | 12,60 € |
| Leistungskomplex 17a | |
| Hausbesuchpauschale | |
| werktags 6.00 bis 22.00 Uhr | 2,73 € |
| Leistungskomplex 17b | |
| Hausbesuchpauschale an So u. FT sowie | |
| werktags zwischen 22.00 u. 6.00 Uhr | 5,46 € |
| Leistungskomplex 19 a | |
| Pflege und Versorgung von Menschen | |
| mit Demenz in Wg's | 77,99 € |
| Leistungskomplex 19 b | |
| bei zeitweiser Abwesenheit des dementen Pflegebedürftigen von mehr als 6 Stunden | 38,98 € |
| Leistungskomplex 38 | |
| Hilfe in Wohngemeinschaften | |
| für demente Pflegebedürftige | 17,85 € |
| Leistungsbezeichnung | Leistungsbeschreibung | Kosten |
| Wunschleistung |
1. Vertretung des pflegenden Angehörigen während dessen Abwesenheit |
½ Stunde 16,65 €(Einsatz durch Pflegefachkräfte) ½ Stunde 4,50 € |
| Sicherheitsbesuche (zwischen 6.00 und 22.00) |
Zu vereinbarten Zeitpunkten kommen geschulte Kräfte und prüfen, ob es dem zu besuchenden Pflegekunden gut geht und keine Sicherheitsrisiken (laufendes Wasser, Herdplatte an, offene Terrassentür etc.) vorhanden sind. Sind Hilfeleistungen erforderlich, werden diese erbracht. Vorgehen und Umfang wird mit Pflegekunden/Angehörigen bei Vertragsabschluss besprochen. | 6,50€, jede weitere Zeiteinheit (bis 10 Min) 5,40 € |
| Servicepaket 1 | Für die Servicegebühr können Sie folgende Leistungen erwarten: - Abholen der Chipkarte und der Praxisgebühr sowie Lieferung in die Arztpraxis - Überbringen der Quittung und Rückgabe der Chipkarte - Abrufen von Verordnungen der häuslichen Krankenpflege beim Arzt - Einholen der Unterschrift und - Termingerechtes Einreichen der Verordnungen bei der Krankenkasse - Abrufen notwendiger Rezepte und Besorgen und Überbringen der Medikamente - Besorgen von Überweisungen |
10,00 € monatlich |
| Servicepaket 2 | - Anwesenheit einer Pflegefachkraft beim MDK-Besuch (Beantragung einer Pflegestufe) - Unterstützung beim Formulieren des Widerspruches bei Ablehnung oder bei Reduzierung der Pflegestufe |
32,00 € |
Die Entscheidung und Verantwortung, welche Qualifikation der Mitarbeiter für die zu erbringende Dienstleistung haben muss, obliegt der Pflegedienstleitung und wird mit dem Vertragspartner im Vertrag festgehalten.
Jede Pflegedürftige, die die Geldleistung gewählt hat, hat, abhängig von der Pflegestufe Anspruch auf Beratungsbesuche. Es ist nicht nur ein Anspruch, sonderen es besteht die Verpflichtung, in den vorgegebenen Zeiträumen die Beratungsbesuche in Anspruch zu nehmen.
Nach dem Bewilligungsbescheid der Pflegekasse brauchen Sie nur bei uns anrufen.
Auf Wunsch übernehmen wir gerne für Sie die Terminverwaltung, um Sie zu entlasten und Ihnen die lästige und unangenehme Erinnerung der Pflegekasse zu ersparen. Die Beratungsabstände sind 1/2 jährlich bei Pflegestufe 1 und 2 sowie 1/4 jährlich bei Pflegestufe 3.
Inhalte der Beratungsbesuche sind
Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Bei Pflegestufe 1 und 2 - 21 €, bei Pflegestufe 3 - 31 €
Alle Pflegekunden erhalten jährlich mindestens einen (Bei Pflegestufe 3 zwei) vorher vereinbarten Hausbesuch. Innerhalb der Pflegevisite wird
gemeinsam durchgesprochen sowie ggf. notwendige Veränderungen im Leistungsumfang erhoben.
Alle Feststellungen und die daraus notwendigen Maßnahmen werden schriftlich in einem Protokoll festgehalten und umgehend mit der Pflegedienstleitung kommuniziert. Diese organisiert die Umsetzung der Maßnahmen. Bei der nächsten Pflegevisite wird der Stand der Umsetzung überprüft und fortgeschrieben.
Bei Vorliegen eines Pflegevertrages übernehmen unsere Mitarbeiter zur Entlastung unserer Pflegekunden und ihrer Angehörigen das fristgemäße Bestellen von ärztlichen Verordnungen zur Sicherung der Kostenübernahme Ihrer häuslichen Krankenpflege durch die Krankenkasse.
Zu dieser Serviceleistung gehört ebenso das Abrufen und Abholen notwendiger Rezepte beim Arzt sowie das Überbringen der Versichertenkarte und ggf. der Praxisgebühr.